Datenschutz und KI: Was Immobilienverwalter beachten müssen
DSGVO-konforme Nutzung von KI-Tools in der Immobilienverwaltung – ein Leitfaden für rechtssichere Implementierung.

Die Nutzung von KI in der Immobilienverwaltung wirft wichtige Datenschutzfragen auf. Dieser Artikel gibt Orientierung für eine rechtskonforme Implementierung.
Die Grundlagen: DSGVO und KI
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt selbstverständlich auch für KI-Anwendungen. Besonders relevant sind:
Art. 5: Grundsätze der Datenverarbeitung
Art. 13/14: Informationspflichten
Art. 22: Automatisierte Entscheidungen
Worauf Sie achten müssen
1. Transparenz
Mieter und Eigentümer müssen wissen, dass KI eingesetzt wird. Informieren Sie in Ihrer Datenschutzerklärung über:
Welche Daten verarbeitet werden
Zu welchem Zweck KI eingesetzt wird
Welche Entscheidungen automatisiert getroffen werden
2. Datenminimierung
Nutzen Sie nur die Daten, die für den jeweiligen Zweck erforderlich sind. KI-Systeme sollten so konfiguriert sein, dass sie keine überflüssigen Informationen speichern.
3. Menschliche Kontrolle
Bei wichtigen Entscheidungen (z.B. Mieterkündigung) muss immer ein Mensch das letzte Wort haben. KI kann Vorschläge machen, aber nicht autonom entscheiden.
Checkliste für den Einsatz von KI
Datenschutzerklärung aktualisiert?
Verarbeitungsverzeichnis erweitert?
Auftragsverarbeitungsvertrag mit KI-Anbieter?
Mitarbeiter geschult?
Technische Sicherheitsmaßnahmen implementiert?
Empfehlungen für die Praxis
**Wählen Sie europäische Anbieter** – Datenverarbeitung in der EU ist einfacher zu handhaben
**Dokumentieren Sie alles** – Im Zweifelsfall müssen Sie nachweisen können, dass Sie DSGVO-konform handeln
**Holen Sie sich Expertise** – Ein Datenschutzbeauftragter sollte bei der Implementierung einbezogen werden
Fazit
Datenschutz und KI schließen sich nicht aus. Mit der richtigen Vorbereitung können Sie die Vorteile von KI nutzen und gleichzeitig die Rechte Ihrer Mieter und Eigentümer wahren.


